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Unsere Anträge zum Haushalt 2020 (Original-Anschreiben)

 

Unsere Anträge zum Haushalt in Soest +++ Dabei geht es um folgende Themen: Personal, Schulen, Kita-Beiträge, Spielplätze, Klimaworkshops, Geld für Klimaschutz, Saatkrähen.

Soest, 30.11.2019 Nachdem die Beratungen des Haushaltsentwurfs in den Fachausschüssen abgeschlossen sind, sehen wir noch einigen Ergänzungsbedarf. Die Fraktion der BG Bürgergemeinschaft/Jungs Soest beantragt für den Haushalt 2020 Folgendes:

(Hinweis: TP bedeutet Teilplan, eine Kostenposition im Haushalt)

TP 001.006 Jahresziel:
Die Reduzierung des Personalbedarfs durch den Einsatz digitaler Instrumente ist ermittelt und dem HFA vorgestellt.

Begründung:
Die Stadt Soest hat sich als digitale Modellkommune auf den Weg gemacht, Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren. Hierdurch sind erhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen ausgelöst worden. Der betriebene Aufwand rechtfertigt sich nur, wenn dadurch absehbar und nachhaltig die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen reduziert wird, z.B. indem Routineaufgaben automatisiert erledigt werden.

 

TP 003.008 Jahresziel:
Über geplante Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen an den Schulen wird regelmäßig (min. halbjährlich) im Schulausschuss berichtet

Begründung:
Aktuell werden diese Maßnahmen im Bereich der ZGW abgewickelt, ohne dass ein regelmäßiger Informationsfluss an den Schulausschuss erfolgt. Da Eltern und andere Betroffene jedoch häufig ihre Meldungen zur baulichen Situation bei den Schulpolitikern platzieren, ist ein regelmäßiger Informationsfluss und Austausch auch an dieser Stelle wichtig.

 

TP 006.001 Jahresziel:
Die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in der Ü3-Betreuung mit einem maximalen Stundenbedarf von 35 Stunden/Woche entfällt ab dem neuen Kindergartenjahr. Bei einem erhöhten Betreuungsbedarf von 45 Stunden/Woche wird nur der Differenzbetrag gemäß gültiger Satzung erhoben.

Begründung:
Dieser Antrag wurde bereits im vergangenen Jahr zum HH 2019 gestellt. Die Begründung für den Antrag sowie der Vorschlag zur Gegenfinanzierung kann dort nachgelesen werden. Mittlerweile hat die Landesregierung die Abschaffung der Elternbeiträge für das letzte und das vorletzte Kindergartenjahr beschlossen, so dass die Belastung und damit der Gegenfinanzierungsbedarf durch die Zustimmung zu unserem Antrag nochmal deutlich reduziert worden ist.

 

TP 006.002 Jahresziel:
Die Anzahl der „ruhenden“ Spielflächen ist von 6 auf 3 reduziert. Nichtmehr benötigte Flächen sind einer neuen Nutzung zugeführt. Erlöse aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Flächen fließen in die Sanierung von Spielflächen. Bei der Herrichtung von Spielplätzen wird geprüft, ob eine Herrichtung als Generationenspielplatz sinnvoll und ggfs. umsetzbar ist.

Begründung:
Im Zuge der „Bewirtschaftung“ der Soester Spielplätze werden regelmäßige Aufwendungen nach einem festen Etat in die Sanierung der Spielplätze investiert. Durch die Veräußerung von nichtmehr benötigten Plätzen können Aufwendungen der Unterhaltung abgebaut werden. Wo dies möglich und sinnvoll war, wurde auch in der Vergangenheit schon eine Umnutzung z.B. für den Wohnungsbau vorgenommen. Die daraus erwachsenden Erlöse sollten dem Etat für die Spielplatzunterhaltung zu fließen um hier ggfs. mehr für die verbleibenden Plätze leisten zu können. Die Umwandlung eines Spielplatzes in einen Generationenspielplatz kann ggfs. eine sinnvolle Alternative zur Aufgabe eines Platzes sein und würde auch älteren Menschen ein dezentrales Spiel- und Bewegungsangebot eröffnen.

 

TP 009.001 Jahresziel:
Es sind 2 ganztägige Workshops mit Politik und Verwaltung durchgeführt Der erste Workshop mit dem Inhalt „Stadtplanung und Klima“ findet im I. Quartal statt. Der zweite Workshop findet nach der Kommunalwahl statt.

Begründung:
Im Zuge der teils sehr emotional geführten Diskussion um das Thema „Klimaschutz“ sind eine Vielzahl an Anträgen und Anregungen eingegangen. Eine ordentliche Bewertung und Auseinandersetzung mit den Zielen, Maßnahmen und Möglichkeiten ist innerhalb der üblichen Ausschuss- und Ratsarbeit kaum gegeben. In dem ersten Workshop sollen daher die Anträge, Anregungen und Rückflüsse, die z.B. aus der Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen erwachsen, thematisch sortiert und gebündelt behandelt werden. Im Weiteren sollen den Anträgen und Vorschlägen dann die Mittel und Möglichkeiten gegenüber gestellt werden. Als Ergebnis des Workshops könnte eine Prioritätenliste für die Bearbeitung,
Beurteilung und zeitliche Behandlung in den politischen Gremien erarbeitet werden.

Der zweite Workshop soll insbesondere auch die neu in den Gremien tätigen Politiker in die Thematik Klimaschutz und Stadtplanung einführen. Im Rahmen des Workshops könnte eine Darstellung der bis dahin umgesetzten und/oder beschlossenen Maßnahmen vorgestellt werden. Auch Leitlinien für die künftige Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik sowie für planerische Vorgaben (klimaangepasste Bauleitplanung, Ansprüche an B-Pläne, etc.) könnten hier besprochen werden.

 

TP 009.003:
Für Maßnahmen des Klimaschutzes werden Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlich € 100.000 zur Verfügung gestellt. Verwaltung und Politik legen im I.Quartal fest, welche zusätzlichen Maßnahmen damit finanziert und zeitnah umgesetzt werden.

Begründung:
Für die Umsetzung diverser Vorschläge und Anträge, auch solcher die möglicherweise erst in den kommenden Wochen an die Stadt herangetragen werden, werden finanzielle Mittel benötigt. Diese sollen mit dem zusätzlichen Budget abgesichert werden, damit die Umsetzung nicht an der finanziellen Ausstattung scheitert.

 

TP 009.003: Jahresziel
Mit der Unteren Naturschutzbehörde sind frühzeitig effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Bestandes an Saatkrähen im Stadtgebiet vereinbart. Die Vereinbarten Maßnahmen sind zum Schutz der Bevölkerung umgehend umgesetzt.


Begründung:
Trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen zur Vergrämung der Saatkrähen wächst die Population ungebremst weiter. Die Entnahme eines Teils der Population z.B. in Höhe des jährlichen Zuwachses wird der Arterhaltung in keiner Weise im Wege stehen. Die Entnahme kann entweder, als letale Entnahme oder als Lebendentnahme erfolgen. Die Gesetzliche Grundlage für die Maßnahme findet sich im Bundesnaturschutzgesetz in Übereinstimmung mit der europäischen EU-Naturschutzrichtlinie § 16 (1) c). Sofern eine Lebendentnahme favorisiert wird, wird dies durch wissenschaftlich zoologische Kompetenz begleitet. Bei Lebendentnahme besteht die Möglichkeit, die entnommenen Individuen andernorts anzusiedeln, wo die Art tatsächlich ausgerottet oder nahezu verschwunden ist.

 

Stellenplan:
reduziere 1 zus. Planstelle Stadtplanung auf ½ Planstelle ergänze ½ Planstelle Bauordnung/Kontrolle.

Begründung:
Im Zuge der umfangreichen Bautätigkeit der letzten Jahre sowie der teils sehr an Details orientierten Debatte um Bebauungspläne zeigt sich nicht nur ein erhöhter Bedarf im Bereich der Abteilung Stadtplanung sondern auch das Erfordernis, dass die beschlossenen Festsetzungen auch kontrolliert werden. Die zusätzliche Kapazität im Bereich der Bauordnung/Kontrolle soll die Verwaltung besser als bisher dazu in die Lage versetzen, die Umsetzung der beschlossen Maßnahmen vor Ort zu überprüfen und bei Abweichungen und Zuwiderhandlungen frühzeitig einzuschreiten.


PS: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir diese ½ Stelle nicht als „Grün-Polizist“ verstanden
wissen wollen.

Über uns

Seit mehr als 60 Jahren sind wir im Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Soest - offen, unabhängig und bürgernah ist unsere Politik.

Die BG Soest e.V. wurde 1959 gegründet. Damit sind wir eine der ältesten unabhängigen Wählergemeinschaften in NRW. Seit 1969 stellen wir fast durchgängig die drittstärkste Fraktion im Soester Rat und sind somit ein fester Bestandteil der Kommunalpolitik in Soest.

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