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BG-Antrag: Straßenausbaubeiträge aussetzen

Antrag zur Ergänzung/Änderung für den Haushalt 2019 - Aussetzen der Straßenausbaubeiträge, Stopp der Bescheide und Vollstreckung bislang erlassener Bescheide

Antrag zur Beratung in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und Gremien

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ruthemeyer,

Die BG-Fraktion beantragt, zu beschließen:

Die Verwaltung wird mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres angewiesen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gem. Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Soest i.d.F.v. 23.02.2017 auszusetzen. Insbesondere werden kein neuen Beitragsbescheide erlassen noch bislang erlassene Bescheide vollstreckt, sofern dies nicht zur Verhinderung einer Verjährung von Beitragsforderungen zwingend notwendig ist.

Begründung:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf Grundlage des § 8 KAG NRW ist nach bisheriger Rechtlage für die Kommunen, sofern diese mit Gewährung eines „Sondervorteils“ verbunden sind, verpflichtend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.06.2014, Az. 1 BvR 668/10; BVerwG, Urteil vom 21.06.2018, Az. 7 C 2/179).

Häufig führt gerade dieser „Sondervorteil“ zu erheblichen Diskussionen sowohl hinsichtlich des Ob als auch hinsichtlich der angemessenen Bewertung.   

Straßenausbaubeiträge sind daher in der politischen Diskussion in letzter Zeit zunehmend in die Kritik geraten. Die amtierende Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat, u.a. durch die zuständige Ministerin Scharrenbach, eine Änderung des KAG für die laufende Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Es ist damit denkbar, dass die Straßenausbaubeiträge in NRW vollständig abgeschafft werden oder deren Erhebung den einzelnen Gemeinden freigestellt wird.
Nach Ansicht der BG Soest e.V. sollte die Verwaltung dem aktuellen politischen Findungsprozess auf Landesebene im Interesse der betroffenen Bürger angemessen Rechnung tragen und die Erhebung und Vollstreckung von Straßenausbaubeiträgen bis auf weiteres aussetzen.  Straßenausbaubeiträge belaufen sich regelmäßig auf mehrere tausend, wenn nicht zehntausende Euro, die von den betroffenen Grundstückseigentümern unabhängig von deren aktueller finanzieller Situation und zu einem fremdbestimmten Zeitpunkt aufgebracht werden müssen. Die Höhe der jeweils festzusetzenden Beiträge ist dabei von Faktoren, insbesondere der Qualifizierung der Straße als u.a. Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraße, abhängig, auf die der einzelne Grundstückseigentümer keinen Einfluss hat. Der durch die Straße gegebene „Sondervorteil“, sein Grundstück nutzen zu können, trifft alle Grundstückseigentümer gleich, unabhängig von der Art der das Grundstück erschließenden Straße. Da Straßenausbaubeiträge – im Gegensatz zu den Erschließungsbeiträgen – „nur“ die Erneuerung von Straßen betreffen, die betroffenen Grundstücke also bereits nutzbar sind, dürfte sich der durch eine Straßensanierung entstehende „Sondervorteil“ wirtschaftlich kaum messen lassen.  

Dies hat seit Jahren regelmäßig zur Folge, dass betroffene Bürger sich gegen den – in technischer Hinsicht – gerechtfertigten Straßenausbau „vor ihrer Haustür“ zur Wehr setzen, z.T. sogar Bürgerinitiativen ins Leben gerufen wurden mit dem Ziel, die Kostenlast möglichst gering zu halten. Die bisherige Beitragsstruktur ist damit ungeeignet, den städtebaulichen Erfordernissen einer modernen, funktionalen und attraktiven Straßengestaltung Rechnung zu tragen, sondern befördert vor allem Konflikte mit den betroffenen Bürgern infolge deren finanziellen Belastung.

Es erscheint wenig bürgerfreundlich, angesichts der politisch gewollten Änderung des KAG weiterhin von aktuellen Ausbauvorhaben betroffene Bürger zur Zahlung von Beiträgen heranzuziehen, die in naher Zukunft wahrscheinlich nicht mehr oder nicht mehr in dieser Form entstehen werden.  

Da die Verwaltung jedoch nicht veranlasst werden soll, Beitragsforderungen in Gänze verjähren zu lassen, wird eine zur Verhinderung des Verjährungseintritts zwingend notwendige Festsetzung von der generellen Aussetzung ausgenommen.
Wir bitten um antragsgemäße Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kappelhoff
für die BG-Fraktion

Foto: Pixabay, Pflasterarbeiten

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